Teilzeitarbeit wegen Betreuung der eigenen Kinder

Auch nach der Unterhaltsreform muss der alleinerziehende Expartner nur eingeschränkt Arbeiten, wenn Betreuungsmöglichkeiten fehlen.

Obwohl im neuen Unterhaltsrecht seit dem 1. Januar 2008 die Eigenverantwortung jedes geschiedenen Ehepartners gestärkt wurde, folgt daraus nicht automatisch eine Verpflichtung zur Vollzeitarbeit für Alleinerziehende. So kommt zumindest das Oberlandesgericht Düsseldorf zu dem Ergebnis, dass eine alleinerziehende Mutter auch weiterhin nur einer Teilzeittätigkeit nachgehen muss, wenn sie zwei Kinder im Grundschulalter erziehen und betreuen muss. Eine über eine Teilzeitbeschäftigung hinausgehende Tätigkeit ist zumindest dann unzumutbar, wenn nachweislich Betreuungsmöglichkeiten fehlen.

 
 
Wohnungsmietrecht Dresden, Anwalt nahe Pirna, Schmerzensgeld Pirna, Schadenersatz Hohnstein, Rechtsanwalt Dresden, Bussgeldverfahren Glashuette, Unterhalt Hohnstein, Mietrecht nahe Heidenau, Arbeitsvertragsrecht Dresden, Anwalt Zivilrecht nahe Freiberg