Lebensstandard nach der Scheidung

Aufstockungsunterhalt kann nur verlangen, wer nach der Scheidung allein wegen der Ehe den früheren Lebensstandard nicht mehr selbst halten kann.

Auch nach einer langen Ehe hat ein Geschiedener nicht automatisch einen Unterhaltsanspruch, der seinen bisherigen Lebensstandard dauerhaft sichert. Hatte der Geschiedene vor der Ehe einen niedrigeren Lebensstandard, kann er auch nur den Unterhalt verlangen, den er neben den eigenen Mitteln zur Aufrechterhaltung dieses Niveaus benötigt. Allenfalls für eine Übergangsfrist besteht - mit Rücksicht auf die lange Ehedauer - ein höherer Unterhaltsanspruch.

 
 
Strafanzeigen Kreischa, Straftat Kreischa, Trennung Freital, Inkasso Dresden, Mieterhoehung Dresden, Geldforderungen Dohna, Anwaeltin Zivilrecht nahe Freiberg, Unterhaltsanspruch Wilsdruff, Bussgeldverfahren Kreischa, Rechtsanwaeltin Zivilrecht Glashuette