Eigenbedarf in einer Vermieter-Gesellschaft

Eine Eigenbedarfskündigung ist auch dann möglich, wenn nur ein Gesellschafter der als Vermieter auftretenden GbR berechtigten Eigenbedarf nachweisen kann.

Einem Mieter darf auch dann wegen Eigenbedarfs gekündigt werden, wenn die Wohnung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gehört und von dieser vermietet wird. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs genügt es dabei, dass lediglich ein Gesellschafter der GbR berechtigten Eigenbedarf nachweisen kann. Einzige Voraussetzung: Der Gesellschafter muss bereits bei Abschluss des Mietvertrages Mitgesellschafter der GbR gewesen sein. Ein späterer Eintritt in die Gesellschaft rechtfertigt dagegen keine Eigenbedarfskündigung.

 
 
Arbeitsverhaeltnis Glashuette, Rechtsanwaeltin Sozialrecht nahe Dohna, Schadensersatz Coswig, Rechtsanwalt Dresden, Verkehrsrecht nahe Wilsdruff, Urlaubsanspruch Kreischa, Anwaeltin Sozialrecht Dresden, Inkasso Dresden, Schuldner Dresden, Rechtsanwaeltin Zivilrecht nahe Radeberg