Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand

Das Bundesverwaltungsgericht stützt die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand.

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich der Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs angeschlossen: Ein Grundsteuererlass kommt nicht nur bei atypischen und vorübergehenden Ertragsminderungen in Betracht, sondern auch bei strukturell bedingten Ertragsminderungen von nicht nur vorübergehender Natur.

 
 
Ehevertrag Wilsdruff, Mietrecht Dresden, Anwaeltin Zivilrecht Kreischa, Kanzlei Dresden, Verkehrsrecht nahe Dohna, Rechtsanwalt Dresden, Arbeitsverhaeltnis Freiberg, Verwarngeld Dresden, Inkassomandat nahe Heidenau, Anwaelte nahe Freital